Wer eine Hüpfburg mieten in Braunschweig möchte, ist mit unserem Feuerwehrauto mit Rutsche bestens beraten. Die Kombination aus Springfläche und Rutsche sorgt für stundenlangen Spielspaß und ist besonders bei Kindern im Kindergarten- und Grundschulalter beliebt.
Unsere Hüpfburgen vermieten wir nicht nur in Braunschweig, sondern auch in Wolfenbüttel, Wolfsburg, Sickte sowie im gesamten Umland. Egal ob Kindergeburtstag, Sommerfest, Einschulung, Straßenfest oder Familienfeier – eine Hüpfburg ist immer ein Highlight.
Die Hüpfburg wird sauber, sicher und einsatzbereit geliefert. Sicherheit, Qualität und Zuverlässigkeit stehen bei unserer Hüpfburgen-Vermietung an erster Stelle.
Wenn Sie eine Hüpfburg mieten in Braunschweig oder Umgebung möchten, profitieren Sie von fairen Preisen, flexiblen Mietzeiten und persönlichem Service. Gerne beraten wir Sie, welche Hüpfburg am besten zu Ihrem Event passt.
Kombination aus Hüpfbereich und Rutsche in einem Spielgerät
Attraktives Feuerwehrauto-Design, ideal für Kindergeburtstage
Robustes, strapazierfähiges Material für den Vermietbetrieb
Sicherheitsnetze im Seiten- und Rutschenbereich
Geeignet für private Feiern und geschlossene Veranstaltungen
Gesamtgröße (L × B × H): ca. 5,0 × 4,2 × 3,4 m
Sprungfläche: ca. 2,6 × 2,2 m
Rutschenhöhe: ca. 1,4 m
Empfohlene Maximalgröße der Kinder: ca. 150 cm
Geeignet für: ca. 10 Kinder (abhängig von Alter und Größe)
Benötigte Stellfläche: großzügige, ebene Fläche mit ausreichendem Sicherheitsabstand
Alle Maßangaben sind unverbindliche Richtwerte und können geringfügig abweichen.
Hüpfburg „Feuerwehrauto mit Rutsche“
Transportsack
Passendes Gebläse
Unterlegplane & Erdnägel
Hinweis:
Gebläse, Unterlegplane und Erdnägel sind – sofern nicht ausdrücklich anders angegeben – Bestandteil des Mietumfangs.
Es handelt sich um die Vermietung eines Spielgeräts, nicht um einen Verkauf.
Die Nutzung ist ausschließlich für Kinder vorgesehen.
Keine Nutzung durch Jugendliche oder Erwachsene.
Betrieb nur unter ständiger Aufsicht einer volljährigen Person.
Die Hüpfburg darf nur auf ebenem, freiem Untergrund betrieben werden.
Nutzung ausschließlich bei trockener Witterung.
Das Gebläse muss während der gesamten Nutzungsdauer durchgehend in Betrieb sein.
Erforderlich ist ein 230-V-Haushaltsstromanschluss (Stromverbrauch trägt der Mieter).
Die Hüpfburg entspricht den Anforderungen der DIN EN 14960 für aufblasbare Spielgeräte.
Nutzung bei Windstärken über 5 Beaufort (ca. 30 km/h), Regen, Gewitter oder starken Böen ist untersagt.
Die Nutzung erfolgt im Verantwortungsbereich des Mieters.
Der Vermieter haftet nur im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen.
Eine Haftung für Schäden aus unsachgemäßer Nutzung oder Missachtung der Sicherheitshinweise ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
Gesetzliche Haftungsansprüche bleiben hiervon unberührt.
Produktbilder dienen der Illustration. Farben, Motive und Details können abweichen.